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Leitfaden Erwerbsnebenkosten

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien fallen neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Als ausländischer Käufer sollten Sie realistisch mit 10 bis 14 % des Kaufpreises an zusätzlichen Steuern und Gebühren kalkulieren — je nach Art der Immobilie und Region. Eine sorgfältige Budgetplanung ist entscheidend, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

ITP 9 % bei Bestandsimmobilien

Die Grunderwerbsteuer ITP beträgt in der Region Valencia 9 % des Kaufpreises — gilt nur für Bestandsimmobilien (nicht für Neubauten).

MwSt. 10 % + AJD 1,4 % bei Neubauten

Neubau und ab Plan: 10 % Mehrwertsteuer plus 1,4 % Stempelsteuer (AJD) — insgesamt 11,4 % nur an Steuern.

Notar und Grundbuch: 1–1,5 % zusätzlich

Notargebühren und Grundbucheintragung kommen immer oben drauf — bei Bestands- und Neubauten gleichermaßen.

Laufende Kosten nicht vergessen

Grundsteuer (IBI), Gemeinschaftskosten und Einkommensteuer für Nicht-Residenten (Modelo 210) fallen jährlich an.

Berechnen Sie Ihre gesamten Erwerbskosten

Das vollständige Budget — der Gesamtüberblick

Moderner Neubau-Apartmentturm in Calpe, Costa Blanca — Beispiel für die Gesamterwerbskosten über dem Angebotspreis
Ein Neubau-Apartment für 300.000 € wie diese in Calpe kostet in Wirklichkeit ~340.000 € inklusive aller Nebenkosten. Die Tabelle unten zeigt, wohin die Differenz fließt.
KostenpostenBestandsimmobilie (300.000 €)Neubau (300.000 €)
KaufsteuerITP 9 % = 27.000 €MwSt. 10 % + AJD 1,4 % = 34.200 €
Notarkosten~900–1.200 €~900–1.200 €
Grundbuchamt~500–700 €~500–700 €
Unabhängiger Anwalt (1 %)~3.000 €~3.000 €
Gestoría~450 €~450 €
Gesamt zusätzlich~32.000 € (~10,7 %)~39.750 € (~13,2 %)
Gesamtpreis inklusive~332.000 €~339.750 €

Laufende Eigentumskosten

Neben den einmaligen Kaufnebenkosten fallen als Eigentümer in Spanien regelmäßige jährliche Kosten an, die in die Gesamtplanung einbezogen werden müssen.

0.4–1.3%

Grundsteuer IBI

Vom Katasterwert, jährlich

€50–400+

Gemeinschaftskosten

Pro Monat, je nach Wohnanlage

19%

Einkommensteuer für Nicht-Residenten

Modelo 210, auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird

  • IBI (Grundsteuer) — jährliche Gemeindesteuer auf den Katasterwert der Immobilie
  • Gemeinschaftsgebühren (Cuota de Comunidad) — monatliche Kosten für Verwaltung, Versicherung und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Modelo 210 — Einkommensteuer für Nicht-Residenten, auch bei Leerstand (auf Basis eines fiktiven Mietertrags von 1,1 % des Katasterwerts)
  • Versicherung — Gebäudeversicherung oft vom Regelwerk der Gemeinschaft gefordert, Hausratversicherung empfohlen
  • Strom, Wasser, Gas — laufende Versorgungskosten, meist quartalsweise abgerechnet

Steuern beim Immobilienkauf in Spanien im Detail

Das spanische Steuersystem unterscheidet konsequent zwischen Bestands- und Neubauten:

Wichtige Unterscheidung

ITP (Grunderwerbsteuer, 9 %) gilt NUR für Bestandsimmobilien — also den Kauf vom privaten Vorbesitzer. Neubau und ab Plan unterliegen IMMER der MwSt. (10 %) plus AJD (1,4 %) — unabhängig davon, ob das Haus bereits fertiggestellt ist.

Ein häufiger Irrtum: Wer ein neu fertiggestelltes Haus direkt vom Bauträger kauft, zahlt MwSt. + AJD, nicht ITP — auch wenn das Haus physisch schon steht.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien?

Bei Bestandsimmobilien etwa 10–11 % des Kaufpreises. Bei Neubauten 12–14 % wegen der höheren Steuerbelastung (MwSt. + AJD statt ITP).

Gilt die ITP für Neubauten in Spanien?

Nein. Die Grunderwerbsteuer ITP (9 % in der Region Valencia) gilt nur für Bestandsimmobilien. Neubauten und Käufe ab Plan unterliegen der Mehrwertsteuer (10 %) plus Stempelsteuer AJD (1,4 %).

Fallen als Nicht-Resident in Spanien jährliche Steuern an, auch wenn ich die Immobilie nicht vermiete?

Ja. Nicht-Residenten zahlen jedes Jahr die Einkommensteuer Modelo 210, basierend auf einem fiktiven Mietertrag — derzeit 19 % auf 1,1 % des Katasterwerts.

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