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Leitfaden zu Wohnsitzoptionen

Wohnsitz in Spanien nach dem Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie in Spanien — ob an der Costa Blanca oder anderswo — verleiht Ihnen nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Es gibt jedoch mehrere rechtlich klar geregelte Wege, um dauerhaft oder langfristig in Spanien zu leben. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Optionen für ausländische Käufer, insbesondere nach der Abschaffung des Golden Visa im Jahr 2024.

EU-Bürger: einfache Anmeldung

Deutsche, Österreicher und Schweizer (EWR) können sich im Padrón anmelden und eine TIE-Karte beantragen — ohne Einkommensnachweis.

Nicht-lukratives Visum für Rentner

Für Rentner und Personen mit passivem Einkommen: mindestens ca. 2.400 €/Monat nachweisen, keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt.

Golden Visa für Wohnimmobilien abgeschafft

Spanien hat das Golden Visa für Wohnimmobilienkäufe ab April 2025 abgeschafft. Bestehende Inhaber behalten ihren Status.

183-Tage-Regel beachten

Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird steuerlich als Resident eingestuft — mit allen Pflichten, die das mit sich bringt.

Die Wohnsitzoptionen auf einen Blick

Neubau-Villa mit privatem Pool in Finestrat, Costa Blanca — das Lebensziel hinter spanischen Aufenthaltsanträgen
Das Ziel: mehr als 90 Tage im Jahr Ihr Zuhause in Spanien genießen. Der Weg dorthin hängt von Ihrer Situation ab.
WegFür wen geeignetKernvoraussetzungArbeiten in Spanien erlaubt?
EU/EWR-RegistrierungEU- und EWR-BürgerEintrag ins Padrón + TIE-KarteJa
Nicht-lukratives VisumRentner, Bezieher passiver Einkünfte~2.400 €/Monat passives EinkommenNein
Digital-Nomaden-VisumRemote-Arbeitende, FreiberuflerÜberwiegend für Kunden außerhalb Spaniens arbeitenNur remote
Golden VisaFür Wohnimmobilien geschlossen2024 abgeschafft — bestehende Inhaber behalten ihren Status

90/180

Visumfreie Tage für Nicht-EU-Besucher

Pro rollierendem 180-Tage-Zeitraum, im gesamten Schengen-Raum

183

Tage, die Steuerresidenz auslösen

Pro Kalenderjahr in Spanien

€2,400

Monatseinkommen für das nicht-lukrative Visum

Einzelantragsteller, Zahlen von 2025

EU-Bürger: Der einfachste Weg

Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger (als EWR-Mitglied) ist der Weg zum spanischen Wohnsitz am direktesten. Als EU-Bürger haben Sie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.

  • Anmeldung im Padrón Municipal (Einwohnermelderegister) Ihrer Gemeinde
  • Beantragung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) bei der Ausländerbehörde
  • Keine Einkommensgrenze und kein Nachweis passiver Einkünfte erforderlich
  • Meldepflicht nach dem 6. Monat Aufenthalt am Stück
  • Nach 5 Jahren dauerhafter Wohnsitz mit unbefristetem Aufenthaltsrecht möglich

Das nicht-lukrative Visum — für Rentner und passive Einkommensbezieher

Das nicht-lukrative Visum (Visado de Residencia No Lucrativa) ist die häufigste Option für Nicht-EU-Bürger sowie EU-Bürger, die ihren Wohnsitz offiziell nach Spanien verlagern wollen, ohne erwerbstätig zu sein.

  • Nachweis von ca. 2.400 €/Monat passivem Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge)
  • Krankenversicherung ohne Selbstbehalt in Spanien
  • Führungszeugnis aus dem Heimatland
  • Ärztliches Attest
  • Keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt
  • Verlängerung alle 2 Jahre möglich

Das Digital-Nomaden-Visum

Moderner Wohnturm in Calpe, Costa Blanca, der von Remote-Arbeitenden in Spanien als Basis genutzt wird
Moderne Wohnanlagen wie diese in Calpe werden zunehmend als Remote-Working-Basis gekauft, nicht nur als Ferienwohnung.

Spanien hat 2023 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt (Ley de Startups), das Remote-Arbeitenden und Freiberuflern eine legale Basis in Spanien ermöglicht.

  • Muss überwiegend für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens tätig sein
  • Mindesteinkommensnachweis von ca. 2.334 €/Monat (200 % des IPREM)
  • Erlaubt bis zu 20 % Einkommen aus spanischen Quellen
  • Anfangs für 1 Jahr, verlängerbar auf bis zu 5 Jahre
  • Zugang zum spanischen Beckham-Gesetz (Impatriados): pauschale Einkommensteuer von 24 % auf bis zu 600.000 €

Steuerliche Konsequenzen des Wohnsitzwechsels nach Spanien

Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, wird spanischer Steuerresident — mit weltweiter Steuerpflicht gegenüber dem spanischen Finanzamt.

Steuerplanung ist unverzichtbar

Ein Wohnsitzwechsel nach Spanien ohne vorherige steuerliche Beratung kann zu erheblichen unerwarteten Steuerverpflichtungen führen — insbesondere bei Kapitalgewinnen, Immobilieneigentum in Deutschland und Erbschaften. Konsultieren Sie immer einen spezialisierten Steuerberater, bevor Sie den Schritt vollziehen.

Häufig gestellte Fragen

Berechtigt der Kauf einer Immobilie in Spanien zum dauerhaften Aufenthalt?

Nein. Ein Immobilienkauf allein verleiht kein Aufenthaltsrecht. EU-Bürger können sich einfach anmelden; Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum (z.B. nicht-lukratives Visum oder Digital-Nomaden-Visum).

Was hat sich nach der Abschaffung des Golden Visa für Wohnimmobilien geändert?

Seit April 2025 kann das Golden Visa nicht mehr durch den Kauf von Wohnimmobilien erworben werden. Bestehende Inhaber behalten ihren Status. Als Alternative kommen das nicht-lukrative Visum oder das Digital-Nomaden-Visum in Frage.

Wann werde ich in Spanien steuerpflichtig?

Ab 183 Aufenthaltstagen pro Kalenderjahr in Spanien oder wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien befindet. Dann sind Sie spanischer Steuerresident mit weltweiter Steuerpflicht.

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