Leitfaden zu Wohnsitzoptionen
Wohnsitz in Spanien nach dem Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie in Spanien — ob an der Costa Blanca oder anderswo — verleiht Ihnen nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Es gibt jedoch mehrere rechtlich klar geregelte Wege, um dauerhaft oder langfristig in Spanien zu leben. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Optionen für ausländische Käufer, insbesondere nach der Abschaffung des Golden Visa im Jahr 2024.
EU-Bürger: einfache Anmeldung
Deutsche, Österreicher und Schweizer (EWR) können sich im Padrón anmelden und eine TIE-Karte beantragen — ohne Einkommensnachweis.
Nicht-lukratives Visum für Rentner
Für Rentner und Personen mit passivem Einkommen: mindestens ca. 2.400 €/Monat nachweisen, keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt.
Golden Visa für Wohnimmobilien abgeschafft
Spanien hat das Golden Visa für Wohnimmobilienkäufe ab April 2025 abgeschafft. Bestehende Inhaber behalten ihren Status.
183-Tage-Regel beachten
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird steuerlich als Resident eingestuft — mit allen Pflichten, die das mit sich bringt.
Die Wohnsitzoptionen auf einen Blick

| Weg | Für wen geeignet | Kernvoraussetzung | Arbeiten in Spanien erlaubt? |
|---|---|---|---|
| EU/EWR-Registrierung | EU- und EWR-Bürger | Eintrag ins Padrón + TIE-Karte | Ja |
| Nicht-lukratives Visum | Rentner, Bezieher passiver Einkünfte | ~2.400 €/Monat passives Einkommen | Nein |
| Digital-Nomaden-Visum | Remote-Arbeitende, Freiberufler | Überwiegend für Kunden außerhalb Spaniens arbeiten | Nur remote |
| Golden Visa | Für Wohnimmobilien geschlossen | 2024 abgeschafft — bestehende Inhaber behalten ihren Status | — |
90/180
Visumfreie Tage für Nicht-EU-Besucher
Pro rollierendem 180-Tage-Zeitraum, im gesamten Schengen-Raum
183
Tage, die Steuerresidenz auslösen
Pro Kalenderjahr in Spanien
€2,400
Monatseinkommen für das nicht-lukrative Visum
Einzelantragsteller, Zahlen von 2025
EU-Bürger: Der einfachste Weg
Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger (als EWR-Mitglied) ist der Weg zum spanischen Wohnsitz am direktesten. Als EU-Bürger haben Sie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
- Anmeldung im Padrón Municipal (Einwohnermelderegister) Ihrer Gemeinde
- Beantragung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) bei der Ausländerbehörde
- Keine Einkommensgrenze und kein Nachweis passiver Einkünfte erforderlich
- Meldepflicht nach dem 6. Monat Aufenthalt am Stück
- Nach 5 Jahren dauerhafter Wohnsitz mit unbefristetem Aufenthaltsrecht möglich
Das nicht-lukrative Visum — für Rentner und passive Einkommensbezieher
Das nicht-lukrative Visum (Visado de Residencia No Lucrativa) ist die häufigste Option für Nicht-EU-Bürger sowie EU-Bürger, die ihren Wohnsitz offiziell nach Spanien verlagern wollen, ohne erwerbstätig zu sein.
- Nachweis von ca. 2.400 €/Monat passivem Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge)
- Krankenversicherung ohne Selbstbehalt in Spanien
- Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Ärztliches Attest
- Keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt
- Verlängerung alle 2 Jahre möglich
Das Digital-Nomaden-Visum

Spanien hat 2023 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt (Ley de Startups), das Remote-Arbeitenden und Freiberuflern eine legale Basis in Spanien ermöglicht.
- Muss überwiegend für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens tätig sein
- Mindesteinkommensnachweis von ca. 2.334 €/Monat (200 % des IPREM)
- Erlaubt bis zu 20 % Einkommen aus spanischen Quellen
- Anfangs für 1 Jahr, verlängerbar auf bis zu 5 Jahre
- Zugang zum spanischen Beckham-Gesetz (Impatriados): pauschale Einkommensteuer von 24 % auf bis zu 600.000 €
Steuerliche Konsequenzen des Wohnsitzwechsels nach Spanien
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, wird spanischer Steuerresident — mit weltweiter Steuerpflicht gegenüber dem spanischen Finanzamt.
Steuerplanung ist unverzichtbar
Ein Wohnsitzwechsel nach Spanien ohne vorherige steuerliche Beratung kann zu erheblichen unerwarteten Steuerverpflichtungen führen — insbesondere bei Kapitalgewinnen, Immobilieneigentum in Deutschland und Erbschaften. Konsultieren Sie immer einen spezialisierten Steuerberater, bevor Sie den Schritt vollziehen.
Häufig gestellte Fragen
Berechtigt der Kauf einer Immobilie in Spanien zum dauerhaften Aufenthalt?
Nein. Ein Immobilienkauf allein verleiht kein Aufenthaltsrecht. EU-Bürger können sich einfach anmelden; Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum (z.B. nicht-lukratives Visum oder Digital-Nomaden-Visum).
Was hat sich nach der Abschaffung des Golden Visa für Wohnimmobilien geändert?
Seit April 2025 kann das Golden Visa nicht mehr durch den Kauf von Wohnimmobilien erworben werden. Bestehende Inhaber behalten ihren Status. Als Alternative kommen das nicht-lukrative Visum oder das Digital-Nomaden-Visum in Frage.
Wann werde ich in Spanien steuerpflichtig?
Ab 183 Aufenthaltstagen pro Kalenderjahr in Spanien oder wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien befindet. Dann sind Sie spanischer Steuerresident mit weltweiter Steuerpflicht.
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