Leitfaden zu Wohnsitzoptionen
Wohnsitz in Spanien nach dem Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie in Spanien — ob an der Costa Blanca oder anderswo — verleiht Ihnen nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Es gibt jedoch mehrere rechtlich klar geregelte Wege, um dauerhaft oder langfristig in Spanien zu leben. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Optionen für ausländische Käufer, insbesondere nach der Abschaffung des Golden Visa im April 2025.
EU-Bürger: einfache Anmeldung
Deutsche und Österreicher (EU) sowie Schweizer (über das Freizügigkeitsabkommen) brauchen kein Visum. Wer länger als drei Monate bleibt, erhält eine Anmeldebescheinigung mit NIE.
Nicht-lukratives Visum für Rentner
Für Rentner und Personen mit passivem Einkommen: mindestens ca. 2.400 €/Monat nachweisen, keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt.
Golden Visa für alle Investitionen abgeschafft
Seit dem 3. April 2025 vergibt Spanien keine Investorenvisa mehr — weder für Immobilien noch für Staatsanleihen, Aktien oder Bankeinlagen. Bestehende Inhaber behalten ihren Status.
183-Tage-Regel beachten
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird steuerlich als Resident eingestuft — mit allen Pflichten, die das mit sich bringt.
Die Wohnsitzoptionen auf einen Blick

| Weg | Für wen geeignet | Kernvoraussetzung | Arbeiten in Spanien erlaubt? |
|---|---|---|---|
| EU/EWR-Registrierung | EU- und EWR-Bürger | Anmeldebescheinigung (NIE); ohne Arbeit: ausreichende Mittel und Krankenversicherung | Ja |
| Nicht-lukratives Visum | Rentner, Bezieher passiver Einkünfte | ~2.400 €/Monat passives Einkommen | Nein |
| Digital-Nomaden-Visum | Remote-Arbeitende, Freiberufler | Überwiegend für Kunden außerhalb Spaniens arbeiten | Nur remote |
| Golden Visa | Für neue Anträge geschlossen | Am 3. April 2025 abgeschafft — bestehende Inhaber behalten ihren Status | — |
90/180
Visumfreie Tage für Nicht-EU-Besucher
Pro rollierendem 180-Tage-Zeitraum, im gesamten Schengen-Raum
183
Tage, die Steuerresidenz auslösen
Pro Kalenderjahr in Spanien
€2,400
Monatseinkommen für das nicht-lukrative Visum
Einzelantragsteller, Zahlen von 2025
EU-Bürger: Der einfachste Weg
Für deutsche und österreichische Staatsbürger ist der Weg zum spanischen Wohnsitz am direktesten: Als EU-Bürger genießen Sie Freizügigkeit. Für Schweizer gilt dasselbe über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
- Anmeldung im Padrón Municipal (Einwohnermelderegister) Ihrer Gemeinde
- Eintragung ins Zentrale Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der Polizei — Sie erhalten eine Anmeldebescheinigung mit Ihrer NIE
- Ohne Erwerbstätigkeit in Spanien: Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung mit vollem Schutz
- Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, wenn Sie länger als drei Monate bleiben
- Nach 5 Jahren dauerhafter Wohnsitz mit unbefristetem Aufenthaltsrecht möglich
Das nicht-lukrative Visum — für Rentner und passive Einkommensbezieher
Das nicht-lukrative Visum (Visado de Residencia No Lucrativa) ist die häufigste Option für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben wollen, ohne erwerbstätig zu sein. EU-Bürger und Schweizer brauchen es nicht.
- Nachweis von ca. 2.400 €/Monat passivem Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge)
- Krankenversicherung ohne Selbstbehalt in Spanien
- Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Ärztliches Attest
- Keine Erwerbstätigkeit in Spanien erlaubt
- Verlängerung alle 2 Jahre möglich
Machen wir den ersten Schritt?
Den Preis legt der Bauträger fest — er steigt mit dem Baufortschritt. Der heutige Preis ist der niedrigste.
Das Digital-Nomaden-Visum

Spanien hat 2023 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt (Ley de Startups), das Remote-Arbeitenden und Freiberuflern eine legale Basis in Spanien ermöglicht.
- Muss überwiegend für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens tätig sein
- Mindesteinkommen: 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) — 2026 rund 2.849 €/Monat
- Erlaubt bis zu 20 % Einkommen aus spanischen Quellen
- Anfangs für 1 Jahr, verlängerbar auf bis zu 5 Jahre
- Zugang zum spanischen Beckham-Gesetz (Impatriados): pauschale Einkommensteuer von 24 % auf bis zu 600.000 €
Steuerliche Konsequenzen des Wohnsitzwechsels nach Spanien
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, wird spanischer Steuerresident — mit weltweiter Steuerpflicht gegenüber dem spanischen Finanzamt.
Steuerplanung ist unverzichtbar
Ein Wohnsitzwechsel nach Spanien ohne vorherige steuerliche Beratung kann zu erheblichen unerwarteten Steuerverpflichtungen führen — insbesondere bei Kapitalgewinnen, Immobilieneigentum in Deutschland und Erbschaften. Konsultieren Sie immer einen spezialisierten Steuerberater, bevor Sie den Schritt vollziehen.
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Häufig gestellte Fragen
Berechtigt der Kauf einer Immobilie in Spanien zum dauerhaften Aufenthalt?
Nein. Ein Immobilienkauf allein verleiht kein Aufenthaltsrecht. EU-Bürger können sich einfach anmelden; Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum (z.B. nicht-lukratives Visum oder Digital-Nomaden-Visum).
Was hat sich nach der Abschaffung des Golden Visa geändert?
Seit dem 3. April 2025 vergibt Spanien kein Golden Visa mehr — für keine Art von Investition, nicht nur für Wohnimmobilien. Grundlage ist die Ley Orgánica 1/2025. Bestehende Inhaber behalten ihren Status und verlängern nach den Regeln, unter denen sie es erhalten haben. Als Alternative kommen das nicht-lukrative Visum oder das Digital-Nomaden-Visum in Frage.
Wann werde ich in Spanien steuerpflichtig?
Ab 183 Aufenthaltstagen pro Kalenderjahr in Spanien oder wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien befindet. Dann sind Sie spanischer Steuerresident mit weltweiter Steuerpflicht.
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